Autor: Kevin Bommer

Corona und Betriebsschließungsversicherung – Vergleichsangebot annehmen?

Viele Unternehmen, insbesondere im Hotel und Gaststättengewerbe haben eine Betriebsschließungsversicherung oder Betriebsausfallversicherung abgeschlossen – mit der Hoffnung in einer Ausnahmesituation wie der vorliegenden finanziell abgesichert zu sein. Doch gerade jetzt lehnen viele Versicherer ihre Einstandspflicht ab. Oftmals erfolgt statt einer Auszahlung lediglich ein „Vergleichsangebot“, welches den Unternehmen, nur einen Bruchteil der Entschädigung zuspricht. Sollten Unternehmen diese Vergleichsangebote dennoch annehmen oder lohnt sich eine Durchsetzung des ursprünglichen Regulierungsanspruches? 

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Ersatzansprüche jetzt geltend machen – Fristablauf droht!

Auch wenn Sie durch die staatlich angeordneten Maßnahmen in Ihrer Existenz als Unternehmer bedroht sind, sehen wir die Möglichkeit, Ersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen. Doch Achtung: die möglichen Ansprüche verjähren nach drei Monaten. Wann die Voraussetzungen vorliegen, erfahren Sie in dem nachfolgenden Artikel unseres Kollegen Kevin Bommer.

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