Mietrecht
Das Covid-19-Gesetz vom 25.03.2020
In einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren hatte der Deutsche Bundestag am 25.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Das Gesetzespaket sieht zunächst befristete Änderungen und Ergänzungen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Verbraucher vor.
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