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Ersatzansprüche jetzt geltend machen – Fristablauf droht!

Auch wenn Sie durch die staatlich angeordneten Maßnahmen in Ihrer Existenz als Unternehmer bedroht sind, sehen wir die Möglichkeit, Ersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen. Doch Achtung: die möglichen Ansprüche verjähren nach drei Monaten. Wann die Voraussetzungen vorliegen, erfahren Sie in dem nachfolgenden Artikel unseres Kollegen Kevin Bommer.

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