Viele Unternehmen, insbesondere im Hotel und Gaststättengewerbe haben eine Betriebsschließungsversicherung oder Betriebsausfallversicherung abgeschlossen – mit der Hoffnung in einer Ausnahmesituation wie der vorliegenden finanziell abgesichert zu sein. Doch gerade jetzt lehnen viele Versicherer ihre Einstandspflicht ab. Oftmals erfolgt statt einer Auszahlung lediglich ein „Vergleichsangebot“, welches den Unternehmen, nur einen Bruchteil der Entschädigung zuspricht. Sollten Unternehmen diese Vergleichsangebote dennoch annehmen oder lohnt sich eine Durchsetzung des ursprünglichen Regulierungsanspruches?
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